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Eine Kohäsionspolitik für alle Regionen in der Europäischen Union

Die EU-Kommission verabschiedet das erste Programm für sektorspezifische Rechtsvorschriften, das aus dem nächsten langfristigen EU-Haushalt von 2021 bis 2027 finanziert wird.

Mit der Kollegiumssitzung am 30. Mai begann die Vorstellung der sektorbezogenen Legislativvorschläge für die aus dem nächsten langfristigen EU-Haushalt von 2021 bis 2027 zu finanzierenden Programme. Als erste Initiative schlug die Kommission eine Modernisierung der Kohäsionspolitik vor. Die Kohäsionspolitik ist die wichtigste Investitionspolitik der Europäischen Union und ein überaus konkreter Ausdruck ihrer Solidarität. Weitere sektorbezogene Initiativen werden in den nächsten zwei Wochen vorgestellt.

Ziel ist es, die wirtschaftliche und soziale Konvergenz voranzubringen, Regionen zu helfen, die Globalisierung zu meistern, und sie mit den geeigneten Instrumenten für ein robustes und anhaltendes Wachstum auszustatten. Nach den heutigen Vorschlagen bleiben alle Regionen förderfähig im Rahmen der Kohäsionspolitik in Europa, welche immer noch auf drei Kategorien beruht: weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen. Mit einer Ausstattung an Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 373 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 bis 2027 verfügt die künftige Kohäsionspolitik über die Investitionskraft, um diese Lücken schließen zu helfen. Die Mittel werden weiterhin in Regionen gelenkt, die den größten Aufholbedarfs in Bezug auf die übrige EU haben. Gleichzeitig wird die Kohäsionspolitik weiterhin eine starke, direkte Verbindung zwischen der EU und ihren Regionen und Städten darstellen.

Um die Unterschiede zu verringern

Der Großteil der Investitionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds wird in die Bereiche Innovation, Unterstützung kleiner Unternehmen, digitale Technologien und Modernisierung der Wirtschaft fließen. Unterstützt wird außerdem die Umstellung auf eine CO2-arme Kreislaufwirtschaft und die Bekämpfung des Klimawandels gemäß dem Übereinkommen von Paris. Einige Regionen, zumeist im Süden und Südosten Europas, hinken in Bezug auf Wachstum oder Einkommen noch immer hinterher und werden auch künftig beträchtliche Unterstützung durch die EU erhalten. Die Kohäsionspolitik wird weiterhin in alle Regionen investieren, da viele Regionen in ganz Europa – auch in reicheren Mitgliedstaaten – Schwierigkeiten haben, den industriellen Wandel zu bewältigen, die Arbeitslosigkeit abzubauen und sich in einer globalisierten Wirtschaft zu behaupten.

Um die Unterschiede zu verringern und Regionen mit niedrigem Einkommen und geringem Wachstum zu helfen, ihren Rückstand aufzuholen, bleibt das Pro-Kopf-BIP das wichtigste Kriterium für die Zuweisung von Mitteln. Daneben sollen neue Kriterien die Realität vor Ort besser widerspiegeln – Jugendarbeitslosigkeit, niedriger Bildungsstand, Klimawandel und die Aufnahme und Integration von Migranten. Die Methode für den Kohäsionsfonds bleibt unverändert: Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BNE von 90 Prozent oder weniger des EU-Durchschnitts erhalten Mittel aus dem Kohäsionsfonds.

Die Kommission schlug ebenfalls vor, die Vorschriften für den nächsten langfristigen EU-Haushalt zu vereinfachen, mit einem geringeren Verwaltungsaufwand und weniger aufwendigen Kontrollen für die Unternehmen und Unternehmer, die EU-Unterstützung in Anspruch nehmen. Der Vorschlag sieht ein einheitliches Regelwerk vor, das für sieben in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten umgesetzte EU-Fonds gilt. Dies wird den Verwaltern der EU-Finanzierungsprogramme das Leben erleichtern. Der neue Rahmen kombiniert außerdem die für eine langfristige Investitionsplanung erforderliche Stabilität mit dem richtigen Maß an Flexibilität, um auf unvorhergesehene Ereignisse eingehen zu können. Bei einer Halbzeitevaluierung wird festgestellt, ob Programmänderungen für die letzten zwei Jahre des Programmplanungszeitraums erforderlich sind, und es können begrenzte Mittelübertragungen innerhalb von EU-Finanzierungsprogrammen vorgenommen werden.

Stand der Handelsgespräche mit den USA​

Vizepräsident Jyrki Katainen und Kommissarin Cecilia Malmström unterrichteten die Mitglieder des Kollegiums über den Stand der laufenden Gespräche mit den Vereinigten Staaten, in denen eine dauerhafte und bedingungslose Befreiung der EU von den Zöllen der USA auf Stahl und Aluminium erreicht werden soll. Das Kollegium billigte erneut die geplante Reaktion der EU für den Fall, dass eine solche Befreiung nicht bis zu dem herannahenden Fristende am 1. Juni erfolgt, und erteilten Kommissarin Malmström ein klares Mandat zur Verteidigung der Interessen der Union und des internationalen Handelsrechts.

Ja nachdem, wie die Entwicklung in dieser Woche verläuft, könnte das Kollegium die Frage in seiner Sitzung nächste Woche erneut behandeln. Parallel dazu sollte die Kommission, wie das Kollegium am 7. März ebenfalls beschlossen hat, weiter sonstige handelsbezogene Verfahren mit den Vereinigten Staaten führen, insbesondere im Rahmen des trilateralen Verfahrens zu Fragen gleicher Wettbewerbsbedingungen mit den Vereinigten Staaten und Japan, mit dem gegen die grundlegenden Ursachen der derzeitigen Spannungen im Handelssystem einschließlich der handelsverzerrenden Praktiken Chinas vorgegangen werden soll.

Quelle: EU-Kommission

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