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330 Seiten: UBA-Bericht identifiziert neue Behandlungs-Anforderungen für E-Altgeräte

Dessau-Roßlau — Aufgrund neuer Entwicklungen von Behandlungstechnologien für Elektroaltgeräte, der Entwicklungstrends neuartiger Gerätearten sowie der umweltpolitischen Ziele der Schadstoffentfrachtung und Ressourcenschonung besteht ein Konkretisierungs- und Weiterentwicklungsbedarf der bestehenden Behandlungsanforderungen für Elektroaltgeräte nach ElektroG.

Nach §24 Nr. 2 ElektroG hat die Bundesregierung die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung weitergehende Anforderungen unter anderem an die Behandlung von Altgeräten festzulegen. Das Umweltbundesamt vergab daher an die Ökopol GmbH den Auftrag, die „Behandlung von Elektroaltgeräten (EAG) unter Ressourcen- und Schadstoffaspekten“ zu untersuchen. Das Projekt identifizierte offene Fragestellungen in den Themenbereichen „Leiterplatten und ressourcenrelevante Bauteile“, „Bildschirmgeräte“, „Photovoltaikmodule“, „Kunststoffe“ und „Schadstoffentfrachtung“. Abschließend wurde eine eingehende Bewertung vorgenommen und spezifische konkrete Behandlungsempfehlungen formuliert.

Der 330 Seiten starke Abschlussbericht kann jetzt unter umweltbundesamt.de heruntergeladen werden.

Quelle: Umweltbundesamt

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