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Lückenlos rückverfolgbar: RAL-Gütezeichen für Post-Consumer-Rezyklate

Der Grüne Punkt hat gemeinsam mit Partnern die „RAL Gütegemeinschaft Rezyklate aus haushaltsnahen Wertstoffsammlungen“ gegründet. Kunststoffrezyklate sollen lückenlos rückverfolgbar werden.  

Hintergrund ist das Verpackungsgesetz (VerpackG), das 2019 in Kraft tritt und die Förderung des Einsatzes von Rezyklaten vorsieht. Das Zulassungsverfahren für ein RAL-Gütezeichen gilt als besonders zuverlässig und neutral. Die Gütegemeinschaft unterwirft sich freiwillig den vom RAL-Institut anerkannten Güte- und Prüfbestimmungen und erwirbt damit das Recht zur Nutzung des neuen RAL-Gütezeichens. Es dient dem Nachweis, dass im entsprechenden Produkt beziehungsweise der Verpackung tatsächlich und lückenlos rückverfolgbar Rezyklate aus dem Gelben Sack oder der Gelben Tonne eingesetzt worden sind.

„Die Mitgliedschaft steht sowohl Unternehmen offen, die Rezyklate in ihren Produkten einsetzen möchten, als auch Personen und Verbänden als Fördermitgliedern, die das Vorhaben unterstützen wollen“, erklärt Dr. Ina-Maria Becker, geschäftsführende Vorsitzende der Gütegemeinschaft. Die Güte- und Prüfbestimmungen befinden sich derzeit in der Abstimmung. Sie werden zunächst nur Kunststoffrezyklate behandeln, geplant ist jedoch, das Prüfverfahren auf weitere Materialien aus der Wertstoffsammlung, etwa Aluminium, auszuweiten. Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts: „Das RAL-Gütezeichen macht genau unterscheidbar, aus welcher Quelle die verwendeten Rezyklate stammen. Der Verbraucher, der ein Produkt mit diesem Gütezeichen kauft, kann sicher sein, ein umwelt- und ressourcenschonendes Produkt zu erwerben.“

Quelle: Der Grüne Punkt/DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG

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