Anzeige

UBA veröffentlicht Handlungshilfen zu Änderungen der WEEE-Richtlinie

Dessau-Roßlau — Im Jahr 2018 wird es zu relevanten Änderungen bzgl. der Erfassung von Elektro(nik)altgeräten und den damit verbundenen Mengenmitteilungen kommen. Hintergrund dafür ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie), die mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG vom 20.10.2015 in nationales Recht umgesetzt wurde.

Als Folge kommt es im Jahr 2018 unterjährig zu wesentlichen Änderungen u. a. bei der Zuordnung von Gerätekategorien und Sammelgruppen. Darüber hinaus wird der offene Anwendungsbereich (sog. „open scope“) eingeführt.

Das UBA hat zusammen mit dem Auftragnehmer cyclos GmbH im Rahmen des Forschungsvorhaben „Weiterentwicklung der Methode zur Analyse der EAG-Daten für die EU-Berichtspflichten“ FKZ 3717 34 345 0 Handlungshilfen erstellt, die an Erstbehandlungsanlagen von Elektro(nik)altgeräten, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und rücknehmende Vertreiber von Elektro(nik)altgeräten gerichtet sind. Die Handlungshilfen informieren über bevorstehende Änderungen und geben den Akteuren Empfehlungen, wie in der Praxis verfahren werden kann, um den gesetzlichen Anforderungen des ElektroG zu entsprechen.

Ein Überblick über die Thematik stellt das Umweltbundesamt unter umweltbundesamt.de zur Verfügung. Eine Handlungshilfe für Erstbehandlungsanlagen von Elektro(nik)altgeräten ist unter uba(1), eine Handlungshilfe für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bei der Erfassung von Elektro(nik)altgeräten und deren Mengenmitteilungen unter uba(2) und die Handlungshilfe für rücknehmende Vertreiber von Elektro(nik)altgeräten unter uba(3) erhältlich.

Quelle: Umweltbundesamt

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation