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Verpackungsgesetz ab 2019: Mit wenigen Schritten jetzt Vertriebsverbot abwenden

Köln — Das „Verpackungsgesetz“ (kurz VerpackG) gilt ab 2019, doch die von ihm Betroffenen sollten schon vorher aktiv werden. Herstellern sei gar nicht bewusst, „dass sie sich auf den Start des Gesetzes vorbereiten und schon in diesem Jahr Maßnahmen ergreifen müssen“, weiß Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts. Zur Verdeutlichung hat der Grüne Punkt ein kurzes, informatives Video unter youtu.be erstellt.

Als Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen gelten nach dem Gesetz alle Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen, also auch Online-Händler aller Größenordnungen. Was viele nicht wissen: Für Produkte, die sich an den privaten Endverbrauch richten und deren Verpackungen nicht an einem dualen System teilnehmen, gilt ein Vertriebsverbot. Es heißt also, sich rechtzeitig vorzubereiten.

Was zu tun ist, erklärt das neue Video des Grünen Punkts zum VerpackG. In knapp drei Minuten erläutert es, wie man sich als Hersteller bei der neu eingerichteten Zentralen Stelle registriert, wie man seine Verpackungen bei einem System beteiligt und warum das Ganze so wichtig ist. Umfangreiche Informationen zum VerpackG finden sich auch unter gruener-punkt.de.

Quelle: DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG

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