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Kühlgeräte: DUH fordert sofortiges Ende des Entsorgungsnotstands

Berlin — Viele deutsche Recyclingstandards sind mittlerweile überholt. Besonders problematisch ist die Situation bei der Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte, meint die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Aufgrund veralteter Entsorgungsstandards und unsachgemäßer Praktiken gelangten jährlich bis zu einer Million Tonnen CO2-Äquivalente in die Atmosphäre und liessen die von Deutschland festgelegten Klimaschutzziele in noch weitere Ferne rücken.

Europäische Entsorgungsstandards verbindlich machen

Auf dieses Problem weist die DUH bereits seit vielen Jahren hin. Inzwischen sind viele EU-Staaten am unterdurchschnittlichen deutschen Entsorgungsstandard für Kühlgeräte vorbeigezogen. Europäische Normungsgremien haben exzellente Entsorgungsstandards (EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4) erarbeitet, die aber bezeichnenderweise von der bisherigen Bundesregierung nicht berücksichtigt wurden. Die DUH fordert von einer neuen Bundesregierung, diese europäischen Standards verbindlich in die Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronikgeräte aufzunehmen. Diese werde aktuell erarbeitet und soll Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten einschließlich der Verwertung, dem Recycling und der Vorbereitung zur Wiederverwendung festlegen.

Das bisherige Regelwerk zur Entsorgung von Kühlgeräten – die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) – sei veraltet und enthält große Spielräume zum Betrügen bzw. erschwert eine wirksame Kontrolltätigkeit der Behörden. Diese Spielräume werden nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes auch mit dem aktuell vorliegenden Entwurf der überarbeiteten TA Luft jedoch nicht geschlossen. Vertreter des Bundesumweltministeriums argumentieren zudem, dass die TA Luft nicht das geeignete Regelwerk sei, um im Detail technische Entsorgungsnormen und Auditprozesse für Kühlgeräte festzulegen.

Beibehaltung eines fatalen Kurses befürchtet

„Da das Bundesumweltministerium die vollständige Übernahme vorbildlicher europäischer Entsorgungsstandards für Kühlgeräte in die TA Luft bisher verweigert, ist zu befürchten, dass eine erneute schwarz-rote Bundesregierung den fatalen Kurs zu Lasten des Klimaschutzes beibehält. Hinzu kommt, dass neue Regelungen in der TA Luft erst nach fünf Jahren für Altanlagen gelten sollen. Dadurch würde das Problem der unsachgemäßen Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte, selbst bei einer vollen Integration europäischer Entsorgungsstandards, unnötigerweise weiter verschleppt“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nach Reschs Einschätzung führt daher kein Weg an der nationalen Übernahme der europäischen Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 in der Behandlungsverordnung vorbei.

EU-Länder, wie Frankreich, die Niederlande, Luxemburg, Irland, Österreich und die Schweiz setzen bereits Maßstäbe beim Kühlgeräterecycling, weil sie die europäischen Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 gesetzlich festgelegt oder über ihre nationalen Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben haben. Dort müssten die Entsorger von Kühlgeräten Nachweise erbringen, was an behandelten Geräten in die Anlagen reingeht und wie viel Kälte- und Treibmittel aus den Kühlschränken und Truhen tatsächlich rausgeholt wird. Zudem würden Mindestentnahmemengen von Klimagasen verbindlich vorgeschrieben. Solche Vorgaben fehlten bislang in Deutschland und führten zu einer unsachgemäßen Kühlgeräteentsorgung in der Breite.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V.

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