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Brennstoffe: BGS hat Markenrechte für BPG und SBS verlängert

Münster — Die Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz ist seit vielen Jahren Markeninhaber für BPG und SBS und somit im Besitz des ausschließlichen Rechts für diese Kennzeichnungen. Die Marke BPG wurde gerade für weitere 10 Jahre verlängert. In diesem Zusammenhang stellt der BGS e. V. nochmal klar, dass ausschließlich gütesichernde Betriebe die Marken BPG sowie SBS für die Vermarktung ihrer Sekundärbrennstoffe mit einer entsprechenden Brennstoffqualität nutzen dürfen.

Zu den Brennstoffen aus Abfall zählen BPG (Brennstoff produktionsspezifischer Gewerbeabfälle), SBS (Substitutionsbrennstoff aus Siedlungsabfällen), EBS (Ersatzbrennstoff aus Sonderabfällen) sowie BRAM (Brennstoff aus Müll).

Die Bedeutung der Gütesicherung konnte der BGS e. V. in den letzten Jahren auch aufgrund der deutlich gestiegenen gütegesicherten Sekundärbrennstoffmengen unterstreichen. Für 2018 erwartet er einen Anstieg von vermarktetem SBS auf ca. 550.000 Mg/a. Dies ist vor allem auf steigende Substitutionsraten in Zementwerken und den daraus resultierenden hohen Qualitätsanforderungen an die eingesetzten Sekundärbrennstoffe zurückzuführen.

Die Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e. V. (BGS) ist seit fast 20 Jahren als Garant für die Qualitätssicherung bei der Sekundärbrennstoffherstellung etabliert. Die Gütesicherung des BGS e. V. und die Zertifizierung qualitätsgesicherter Brennstoffe bietet einen anerkannten Nachweis der Qualität. Sie ist einerseits ein wichtiger Bestandteil für die gesellschaftliche Akzeptanz des Einsatzes von Sekundärbrennstoffen, andererseits bietet sie die Grundlage für Vertragsverhandlungen und wird im Rahmen von Genehmigungen als Nachweis akzeptiert.

Quelle: Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e. V.

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