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DUH: Elektrogeräte-Händler umgehen beim Onlinehandel die Vorschriften

Berlin — Der Onlinehandel mit Elektrogeräten boomt. Aber auch deren illegaler Verkauf über entsprechende Plattformen. Dies ergab eine aktuelle Recherche bei Amazon, Ebay und Alibaba durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Insgesamt hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation über 100 Elektro- und Elektronikgeräte unterschiedlicher Verkäufer ausfindig gemacht, bei denen die Produkthersteller ihre Geräte nicht gemäß Elektrogesetz bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR angemeldet haben.

Die Händler umgehen durch eine fehlende Registrierung die Zahlung von Entsorgungskosten und entziehen sich der Verantwortung für eine umweltgerechte Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte. Für Händler und Kunden, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten, fallen zusätzliche Kosten an. Bei nicht registrierten Elektrogeräten können Verbraucher im Schadensfall zudem keinen Regress fordern. Die DUH fordert Online-Verkaufsportale auf, illegale Angebotspraktiken für Elektrogeräte durch Vorschriften zur Veröffentlichung von Registrierungsdaten von vornherein auszuschließen.

Illegale Angebotspraktiken von vornherein unterbinden

„Es ist unverantwortlich, dass Verkaufsportale wie Amazon oder Ebay zu Lasten der Umwelt und der Verbraucher unseriösen Händlern eine Plattform für kriminelle Angebotspraktiken von Elektro- und Elektronikgeräten bieten. Selbstverständlich müssen auch ausländische Hersteller und Importeure Verantwortung für die von Ihnen in Verkehr gebrachten Produkte übernehmen. Dazu gehört in jedem Fall die Registrierung für eine ordnungsgemäße Entsorgung. Trittbrettfahrerei, das Angebot kurzlebiger Ramschware und fehlende Regressmöglichkeiten von Verbrauchern dürfen nicht zur Regel werden. Verkaufsplattformen müssen die illegalen Angebotspraktiken von vornherein unterbinden und nicht erst Handeln, wenn sie einen Hinweis erhalten“, macht der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch deutlich.

Die DUH fordert Online-Verkaufsplattformen wie Ebay, Amazon oder Alibaba auf, bei jedem Elektro- oder Elektronikgerät, das von einem gewerblichen Händler verkauft wird, die EAR-Registrierungsnummer des Produkt-Herstellers abzufragen. Diese Nummer muss auf der jeweiligen Produktseite veröffentlicht werden. So werde eine Hürde für illegale Angebote geschaffen und Außenstehende hätten die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Registrierung vorliegt. Auch die deutsche Adresse des Herstellers bzw. des Inverkehrbringers oder dessen Bevollmächtigten müsse bei jedem Produktangebot gewerblicher Händler mitveröffentlicht werden, damit Verbraucher im Schadensfall Regress fordern können. Online-Verkaufsplattformen, die dennoch das Angebot illegal importierter Elektrogeräte tolerieren, sollten rechtlich an die Stelle des Inverkehrbringers treten.

Keine nachhaltige Lösung

„Nach Hinweisen der DUH wurden die gemeldeten illegalen Angebote durch die Verkaufsplattform Ebay zwar beendet und die Verkäufer verwarnt, jedoch kann das keine nachhaltige Lösung sein. Handelsportale wie Amazon oder Ebay können ohne Probleme durch die Abfrage von Registrierungsnummern das Problem der illegalen Inverkehrbringung von Elektro- und Elektronikgeräten in den Griff bekommen. Das wird jedoch bislang abgelehnt, da der Profit über dem Schutz der Verbraucher und der Umwelt steht“, kritisiert der stellvertretender DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Philipp Sommer.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH) e.V.

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